Mediadaten + Porträt

Das Fachmagazin „architektur-news. Projekt + Design“ präsentiert spannende Projekte aus Deutschland, Österreich, Südtirol und der Schweiz. Das Themenspektrum reicht von Architektur über Innenraumgestaltung bis hin zu innovativen Designlösungen. In enger Zusammenarbeit mit Architekten und Innenarchitekten werden sowohl Fassaden als auch das Interieur detailliert vorgestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Hotels, bei denen neben der Neugestaltung der Zimmer auch die Modernisierung der öffentlichen Bereiche sowie der Wellness- und Saunalandschaften zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ergänzt wird das Magazin durch internationale Neuigkeiten und aktuelle Fokusthemen. Die Zielgruppe umfasst die gesamte Tourismus-, Urlaubs- und Hotelbranche sowie Architekten, Planer, Gemeinden und Kommunen sowie alle Architekturinteressierten. „architektur-news“ erscheint mit vier Ausgaben pro Jahr in Deutschland, Österreich, Südtirol und der Schweiz.

Herausgeber: Boethe-Architektur
Postanschrift Hamburg:
Architektur-News, Randstraße 1, D-22525 Hamburg, Tel. +49 40 / 401 179 91

Redaktionsbüro Fulda:
Architektur-News, Münsterfeldallee 6, D-36041 Fulda

Sales & Medienmanager: Thomas Gerigk
Telefon: +49 661 / 410 956 63
E-Mail: office@architektur-news.de
Webseite: https://architektur-news.de

Bankverbindung: Österreichische Ärzte & Apotheker Bank AG
AT19 1813 0000 0006 5890 BIC: BWFBATW1

Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Inhaber: Wolfgang Carl Boethe
Steuer-IdNr.: 91486537287

Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Skonto bei 7 Tagen: 2% Skonto.
Bei SEPA Lastschrifterteilung gewähren wir 5% Skonto.
Alle Preise zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Erscheinungsweise: 4 Mal im Jahr

Jahrgang: 1. Jahrgang

Magazinformat: 230 mm x 297 mm

Satzspiegel: 195 mm x 260 mm

Druck- und Bindeverfahren: Off setdruck, Rücken-Klebebindung

Verbreitung: Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol, Benelux, Lichtenstein

Bezugspreis: Einzelverkaufspreis: 9,90 €

Technische
Daten

Dateiformate:
Hochauflösendes PDF im PDF/X-3-Standard mit zu 100 % eingebetteten Schriften. EPS-Dateien mit eingebetteten Schriften oder in Pfade (Zeichenwege) umgewandelt. In PDF oder EPS verwendete Bilder im CMYK-Farbmodus mit einer Aufl ösung von 300 DPI.

Andere Formate:

CorelDraw- sowie MS Office-Dateien wie Word, PowerPoint usw. können nicht verarbeitet werden.

Auftrag & Ausdruck oder Proof:

Bitte senden Sie uns zusätzlich zur Datenübermittlung einen Auftrag per E-Mail, Post oder Kurier sowie einen Ausdruck, Abzug oder Proof Ihrer Anzeige. Nur so können wir sicherstellen, dass uns Ihre Daten vollständig und korrekt erreicht haben. Die Gewähr für den einwandfreien Abdruck übernehmen wir ausschließlich mit Ihrem eingesandten Abzug.

Art der Anlieferung:
Die Datenübertragung kann per Internet oder über unseren FTP-Server erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 661 / 410 956 63

Bitte legen Sie Ihrer Datenübermittlung stets eine Textdatei bei, die folgende Angaben enthält: Verlagsobjekt, Kunde, Objektbezeichnung, Erscheinungstermin, Absender, Ansprechpartner sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter +49 661 / 410 956 63 zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Unter einem „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man den Vertrag über die Veröff entlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden in einem Druckerzeugnis zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröff entlichung abzurufen.

3. Ist im Rahmen eines Anzeigenabschlusses das Recht auf Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt worden, muss der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abgewickelt werden, sofern diese erste Anzeige innerhalb der Frist gemäß Ziff er 2 veröff entlicht wurde.

4. Bei Anzeigenabschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist oder der Frist gemäß Ziff er 2 auch über die ursprünglich vereinbarte
Anzeigenanzahl hinaus zusätzliche Anzeigen abzurufen.

5. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die nicht im Verantwortungsbereich des Verlages liegen, hat der Auftraggeber – unbeschadet sonstiger rechtlicher Verpfl ichtungen – den Diff erenzbetrag zwischen dem gewährten Nachlass und demjenigen, der der tatsächlichen Abnahmemenge entspricht, an den Verlag zu erstatten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Einfl ussbereich des Verlages zurückzuführen ist.

6. Aufträge für Anzeigen oder Fremdbeilagen, die ausdrücklich nur in bestimmten Ausgaben, Nummern oder an bestimmten Positionen innerhalb des Druckwerks
erscheinen sollen, müssen rechtzeitig beim Verlag eingehen, damit dieser dem Auftraggeber vor Anzeigenschluss mitteilen kann, falls eine Ausführung des Auftrages an der gewünschten Stelle nicht möglich ist.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer Aufmachung nicht klar als solche erkennbar sind, werden vom Verlag deutlich mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – nach einheitlich angewendeten, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Vorschriften verstößt oder eine Veröff entlichung für den Verlag unzumutbar ist. Der Auftraggeber wird über eine Ablehnung unverzüglich informiert.

9. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes sowie einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen verantwortlich. Für erkennbare Mängel oder Beschädigungen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag sichert die übliche Druckqualität im Rahmen der technischen Möglichkeiten der gelieferten Unterlagen zu.

10. Bei teilweisem oder vollständigem fehlerhaften, unleserlichen oder unvollständigen Abdruck der Anzeige besteht Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises oder eine fehlerfreie Ersatzanzeige – jedoch nur, soweit der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Erfolgt keine Korrektur innerhalb einer angemessenen Nachfrist oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, hat der Auftraggeber Anspruch auf Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen.

11. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerung sind auf den vorhersehbaren Schaden und das Anzeigenentgelt beschränkt.
Ausgenommen hiervon sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Verlag, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Gegenüber Kaufleuten ist bei grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden bis maximal zum Anzeigenpreis begrenzt.

12. Reklamationen sind – außer bei nicht off ensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung und des Belegs geltend zu machen.

13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Korrektheit der zurückgesendeten Abzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb der gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden.

14. Ist keine besondere Größenangabe vereinbart, wird die tatsächlich gedruckte Höhe, die der Anzeigenart entspricht, zur Berechnung herangezogen.

15. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar, spätestens jedoch 14 Tage nach Veröff entlichung der Anzeige. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Preisliste genannten Frist ab Erhalt der Rechnung zu begleichen. Etwaige Skonti für vorzeitige Zahlungen richten sich nach der gültigen Preisliste.

16. Alternativ kann der Auftraggeber ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Die Abbuchung erfolgt 7 Tage nach Rechnungsdatum unter Abzug eines
3%igen Skontos. Die Frist der Vorabinformation (Pre-Notifi cation) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Auftraggeber verpfl ichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten infolge von Rücklastschriften gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern die Rücklastschrift nicht vom Verlag verursacht wurde.

17. Bei Zahlungsverzug oder gewährter Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags zurückstellen und Vorauszahlung für weitere Anzeigen verlangen. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, ist der Verlag berechtigt, auch bei laufenden Aufträgen Vorauszahlung oder Ausgleich off ener Forderungen zu verlangen.

18. Der Verlag liefert nach Veröff entlichung einen Anzeigenbeleg. Ist ein Beleg nicht mehr verfügbar, gilt eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröff entlichung als Nachweis.

19. Kosten für die Herstellung von Druckstöcken, Matern und Zeichnungen sowie für wesentliche, vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der ursprünglichen Ausführung trägt der Auftraggeber.

20. Bei einem Mehrfachabschluss kann eine Preisminderung wegen verringerter Aufl age nur dann verlangt werden, wenn die durchschnittliche verkaufte Auflage
des Vorjahres unterschritten wird. Die Aufl ageminderung muss bei Aufl agen bis 100.000 Exemplaren mindestens 10 %, bei höheren Aufl agen mindestens 5 % betragen. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen, wenn der Verlag rechtzeitig über die Aufl agensenkung informiert hat und der Auftraggeber den Vertrag noch vor Anzeigenveröff entlichung hätte widerrufen können.

21. Druckunterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung zurückgesendet. Die Aufbewahrungspfl icht endet drei Monate nach Auftragsende.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Bei Nichtkaufl euten richtet sich der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz, es sei denn, dieser ist bei Klageerhebung unbekannt oder wurde nach Vertragsabschluss außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes verlegt. In diesem Fall gilt der Sitz des Verlages als Gerichtsstand.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen:
1. Diese und die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber – auch bei künftigen Aufträgen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart werden. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird nur dann zugestimmt, wenn dies schriftlich vom Verlag bestätigt wurde.

2. Neben- oder Zusatzleistungen sowie Vertragsrücktritte werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart und vom Verlag schriftlich bestätigt wurden.

3. Ein Ausschluss von Mitbewerbern innerhalb einer bestimmten Ausgabe oder auf derselben Seite kann nicht zugesichert werden.

4. Eine Übertragung von Rechten und Pfl ichten aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlages.

5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öff entlichen Rechts oder ein öff entlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag schriftlich anerkannt wurden.