{"id":3710,"date":"2026-08-08T00:20:33","date_gmt":"2026-08-07T22:20:33","guid":{"rendered":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/agb\/"},"modified":"2026-08-08T04:37:44","modified_gmt":"2026-08-08T02:37:44","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div style=\"font-family:inherit; color:#1f2937; line-height:1.7; margin:20px 0 56px;\">\n<div style=\"background:linear-gradient(135deg,#101827 0%,#1f2937 68%,#b58b2b 100%); border-radius:8px; padding:clamp(28px,4vw,46px); margin-bottom:34px; box-shadow:0 22px 55px rgba(15,23,42,0.18);\">\n<div style=\"display:inline-block; background:rgba(255,255,255,0.12); border:1px solid rgba(255,255,255,0.22); color:#f8fafc; padding:7px 13px; border-radius:999px; font-size:0.78rem; font-weight:700; letter-spacing:1px; text-transform:uppercase; margin-bottom:18px;\">RECHTLICHE HINWEISE<\/div>\n<h1 style=\"margin:0 0 14px; color:#ffffff; font-size:2.2rem; line-height:1.14; font-weight:800; border:0; padding:0;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h1>\n<p style=\"margin:0; color:#e5e7eb; font-size:1.05rem; line-height:1.75; max-width:800px;\">G\u00fcltige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Nutzung und Angebotserbringung von architektur-news Projekt + Design.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"\n\n<div style=\"background:#ffffff; border:1px solid #e5e7eb; border-radius:8px; padding:clamp(24px,4vw,42px); box-shadow:0 10px 30px rgba(15,23,42,0.05); color:#374151; font-size:1.02rem; line-height:1.85;\">\n<h2 style=\"margin:0 0 20px; color:#111827; font-size:1.35rem; font-weight:700;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Anzeigenauftr\u00e4ge:<\/h2>\n<p>1. Unter einem \u201eAnzeigenauftrag\u201c im Sinne dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen versteht man den Vertrag \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden in einem Druckerzeugnis zum Zwecke der Verbreitung.<\/p>\n<p>2. Anzeigen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Ver\u00f6ffentlichung abzurufen.<\/p>\n<p>3. Ist im Rahmen eines Anzeigenabschlusses das Recht auf Abruf einzelner Anzeigen einger\u00e4umt worden, muss der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abgewickelt werden, sofern diese erste Anzeige innerhalb der Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 2 ver\u00f6ffentlicht wurde.<\/p>\n<p>4. Bei Anzeigenabschl\u00fcssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist oder der Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 2 auch \u00fcber die urspr\u00fcnglich vereinbarte<br \/>\nAnzeigenanzahl hinaus zus\u00e4tzliche Anzeigen abzurufen.<\/p>\n<p>5. Wird ein Auftrag aus Gr\u00fcnden nicht erf\u00fcllt, die nicht im Verantwortungsbereich des Verlages liegen, hat der Auftraggeber \u2013 unbeschadet sonstiger rechtlicher Verpflichtungen \u2013 den Differenzbetrag zwischen dem gew\u00e4hrten Nachlass und demjenigen, der der tats\u00e4chlichen Abnahmemenge entspricht, an den Verlag zu erstatten. Diese Verpflichtung entf\u00e4llt, wenn die Nichterf\u00fcllung auf h\u00f6here Gewalt im Einflussbereich des Verlages zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>6. Auftr\u00e4ge f\u00fcr Anzeigen oder Fremdbeilagen, die ausdr\u00fccklich nur in bestimmten Ausgaben, Nummern oder an bestimmten Positionen innerhalb des Druckwerks<br \/>\nerscheinen sollen, m\u00fcssen rechtzeitig beim Verlag eingehen, damit dieser dem Auftraggeber vor Anzeigenschluss mitteilen kann, falls eine Ausf\u00fchrung des Auftrages an der gew\u00fcnschten Stelle nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>7. Anzeigen, die aufgrund ihrer Aufmachung nicht klar als solche erkennbar sind, werden vom Verlag deutlich mit dem Wort \u201eAnzeige\u201c gekennzeichnet.<\/p>\n<p>8. Der Verlag beh\u00e4lt sich vor, Anzeigenauftr\u00e4ge \u2013 auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses \u2013 nach einheitlich angewendeten, sachlich gerechtfertigten Grunds\u00e4tzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder beh\u00f6rdliche Vorschriften verst\u00f6\u00dft oder eine Ver\u00f6ffentlichung f\u00fcr den Verlag unzumutbar ist. Der Auftraggeber wird \u00fcber eine Ablehnung unverz\u00fcglich informiert.<\/p>\n<p>9. Der Auftraggeber ist f\u00fcr die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes sowie einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen verantwortlich. F\u00fcr erkennbare M\u00e4ngel oder Besch\u00e4digungen fordert der Verlag unverz\u00fcglich Ersatz an. Der Verlag sichert die \u00fcbliche Druckqualit\u00e4t im Rahmen der technischen M\u00f6glichkeiten der gelieferten Unterlagen zu.<\/p>\n<p>10. Bei teilweisem oder vollst\u00e4ndigem fehlerhaften, unleserlichen oder unvollst\u00e4ndigen Abdruck der Anzeige besteht Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises oder eine fehlerfreie Ersatzanzeige \u2013 jedoch nur, soweit der Zweck der Anzeige beeintr\u00e4chtigt wurde. Erfolgt keine Korrektur innerhalb einer angemessenen Nachfrist oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, hat der Auftraggeber Anspruch auf Preisminderung oder R\u00fccktritt vom Vertrag. Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind \u2013 auch bei telefonischer Auftragserteilung \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n<p>11. Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Unm\u00f6glichkeit der Leistung oder Verz\u00f6gerung sind auf den vorhersehbaren Schaden und das Anzeigenentgelt beschr\u00e4nkt.<br \/>\nAusgenommen hiervon sind F\u00e4lle grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz durch den Verlag, gesetzliche Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen. Die Haftung f\u00fcr das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unber\u00fchrt. Gegen\u00fcber Kaufleuten ist bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit von Erf\u00fcllungsgehilfen die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden bis maximal zum Anzeigenpreis begrenzt.<\/p>\n<p>12. Reklamationen sind \u2013 au\u00dfer bei nicht offensichtlichen M\u00e4ngeln \u2013 innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung und des Belegs geltend zu machen.<\/p>\n<p>13. Probeabz\u00fcge werden nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Korrektheit der zur\u00fcckgesendeten Abz\u00fcge. Der Verlag ber\u00fccksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb der gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>14. Ist keine besondere Gr\u00f6\u00dfenangabe vereinbart, wird die tats\u00e4chlich gedruckte H\u00f6he, die der Anzeigenart entspricht, zur Berechnung herangezogen.<\/p>\n<p>15. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar, sp\u00e4testens jedoch 14 Tage nach Ver\u00f6ffentlichung der Anzeige. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Preisliste genannten Frist ab Erhalt der Rechnung zu begleichen. Etwaige Skonti f\u00fcr vorzeitige Zahlungen richten sich nach der g\u00fcltigen Preisliste.<\/p>\n<p>16. Alternativ kann der Auftraggeber ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Die Abbuchung erfolgt 7 Tage nach Rechnungsdatum unter Abzug eines<br \/>\n3%igen Skontos. Die Frist der Vorabinformation (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verk\u00fcrzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, f\u00fcr ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten infolge von R\u00fccklastschriften gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern die R\u00fccklastschriftnicht vom Verlag verursacht wurde.<\/p>\n<p>17. Bei Zahlungsverzug oder gew\u00e4hrter Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausf\u00fchrung des Auftrags zur\u00fcckstellen und Vorauszahlung f\u00fcr weitere Anzeigen verlangen. Bestehen begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit, ist der Verlag berechtigt, auch bei laufenden Auftr\u00e4gen Vorauszahlung oder Ausgleich offener Forderungen zu verlangen.<\/p>\n<p>18. Der Verlag liefert nach Ver\u00f6ffentlichung einen Anzeigenbeleg. Ist ein Beleg nicht mehr verf\u00fcgbar, gilt eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung als Nachweis.<\/p>\n<p>19. Kosten f\u00fcr die Herstellung von Druckst\u00f6cken, Matern und Zeichnungen sowie f\u00fcr wesentliche, vom Auftraggeber veranlasste \u00c4nderungen der urspr\u00fcnglichen Ausf\u00fchrung tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>20. Bei einem Mehrfachabschluss kann eine Preisminderung wegen verringerter Auflage nur dann verlangt werden, wenn die durchschnittliche verkaufte Auflage<br \/>\ndes Vorjahres unterschritten wird. Die Auflageminderung muss bei Auflagen bis 100.000 Exemplaren mindestens 10 %, bei h\u00f6heren Auflagen mindestens 5 % betragen. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen, wenn der Verlag rechtzeitig \u00fcber die Auflagensenkung informiert hat und der Auftraggeber den Vertrag noch vor Anzeigenver\u00f6ffentlichung h\u00e4tte widerrufen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>21. Druckunterlagen werden nur auf ausdr\u00fcckliche Anforderung zur\u00fcckgesendet. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Auftragsende.<\/p>\n<p>22. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Bei Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz, es sei denn, dieser ist bei Klageerhebung unbekannt oder wurde nach Vertragsabschluss au\u00dferhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes verlegt. In diesem Fall gilt der Sitz des Verlages als Gerichtsstand.<\/p>\n<p><b>Zus\u00e4tzliche Gesch\u00e4ftsbedingungen:<\/b><br \/>\n1. Diese und die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit dem Auftraggeber \u2013 auch bei k\u00fcnftigen Auftr\u00e4gen, selbst wenn sie nicht ausdr\u00fccklich erneut vereinbart werden. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird nur dann zugestimmt, wenn dies schriftlich vom Verlag best\u00e4tigt wurde.<\/p>\n<p>2. Neben- oder Zusatzleistungen sowie Vertragsr\u00fccktritte werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vorab ausdr\u00fccklich vereinbart und vom Verlag schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/p>\n<p>3. Ein Ausschluss von Mitbewerbern innerhalb einer bestimmten Ausgabe oder auf derselben Seite kann nicht zugesichert werden.<\/p>\n<p>4. Eine \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlages.<\/p>\n<p>5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung nur zul\u00e4ssig, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder vom Verlag schriftlich anerkannt wurden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>RECHTLICHE HINWEISE Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) G\u00fcltige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Nutzung und Angebotserbringung von architektur-news Projekt + Design.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3710","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3710","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3710"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3710\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3718,"href":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3710\/revisions\/3718"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/architektur-news.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3710"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}