Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anzeigen- und Werbeaufträge bei architektur-news.
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anzeigen-, Werbe- und sonstige entgeltliche Veröffentlichungsaufträge bei architektur-news. Anbieter im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der im Impressum von architektur-news genannte Herausgeber, nachfolgend „Verlag“ genannt.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verlag und seinen Auftraggebern im Zusammenhang mit Anzeigen, Werbemaßnahmen und sonstigen entgeltlichen Veröffentlichungen.
- Sie gelten insbesondere für Anzeigen und Beilagen in Druckerzeugnissen sowie für Online-Anzeigen, Banner, Firmenportraits, Advertorials, Sponsored Content, Newsletter-Werbung und vergleichbare digitale oder redaktionell eingebundene Werbeformen.
- Das Angebot des Verlages richtet sich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge des Auftraggebers, sofern sie wirksam in die Geschäftsbeziehung einbezogen wurden.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Verlag ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anzeigen- und Werbeauftrag
- Ein Anzeigen- oder Werbeauftrag ist ein Vertrag über die einmalige oder mehrmalige Veröffentlichung oder Verbreitung von Werbeinhalten des Auftraggebers durch den Verlag.
- Gegenstand des Auftrages können insbesondere Printanzeigen, Beilagen, Online-Anzeigen, Banner, Firmenportraits, Advertorials, Newsletter-Werbung, gesponserte Inhalte sowie vergleichbare Werbe- oder Präsentationsformen sein.
- Inhalt, Umfang, Veröffentlichungsform, Erscheinungstermin, Laufzeit, Platzierung und Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Auftrag, Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mediadaten oder Preislisten.
3. Vertragsschluss
- Angebote des Verlages sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Verlages, durch ausdrückliche Annahme des Auftrages in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
4. Abruf und Laufzeit von Anzeigenaufträgen
- Anzeigen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen.
- Ist im Rahmen eines Anzeigenabschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt worden, muss der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der ersten Anzeige abgewickelt werden, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist veröffentlicht wurde.
- Bei Mehrfachabschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Laufzeit weitere Anzeigen über die ursprünglich vereinbarte Anzahl hinaus abzurufen. Für zusätzliche Anzeigen gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Abrufs vereinbarten beziehungsweise gültigen Konditionen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5. Mehrfachabschlüsse und Nachlässe
- Preisnachlässe für Mehrfachbuchungen werden auf Grundlage der vereinbarten Anzahl, Menge oder Laufzeit gewährt.
- Wird ein vereinbarter Mehrfachabschluss aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht vollständig erfüllt, ist der Verlag berechtigt, den Unterschied zwischen dem gewährten Nachlass und demjenigen Nachlass nachzuberechnen, der der tatsächlich abgenommenen Leistung entspricht.
- Dies gilt nicht, soweit die Nichterfüllung auf Umständen beruht, die vom Verlag zu vertreten sind.
6. Veröffentlichungstermine und Platzierungswünsche
- Vereinbarte Veröffentlichungstermine und Platzierungen werden vom Verlag nach Möglichkeit eingehalten.
- Die verbindliche Zusicherung einer bestimmten Ausgabe, Position, Seite, Rubrik, Bildschirmposition, Newsletter-Position oder eines bestimmten Veröffentlichungszeitpunktes bedarf einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung.
- Platzierungswünsche ohne ausdrückliche verbindliche Zusage gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft der Leistung.
- Kann eine ausdrücklich vereinbarte Platzierung oder ein vereinbarter Veröffentlichungstermin nicht eingehalten werden, informiert der Verlag den Auftraggeber möglichst frühzeitig und bietet, soweit zumutbar, eine gleichwertige alternative Platzierung oder einen Ersatztermin an.
- Geringfügige Abweichungen in Position, Darstellung, Größe oder technischem Erscheinungsbild, die den Werbezweck nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
7. Kennzeichnung von Werbung
- Anzeigen und sonstige entgeltliche Veröffentlichungen werden, soweit erforderlich, so gekennzeichnet, dass ihr werblicher Charakter erkennbar ist.
- Der Verlag ist insbesondere berechtigt, Inhalte mit Bezeichnungen wie „Anzeige“, „Werbung“, „Advertorial“, „Sponsored“ oder einer vergleichbaren eindeutigen Kennzeichnung zu versehen.
- Die Entscheidung über eine erforderliche Kennzeichnung und deren konkrete Ausgestaltung obliegt dem Verlag unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.
8. Ablehnung und Unterbrechung von Aufträgen
- Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, Werbemittel oder sonstige Inhalte abzulehnen oder eine bereits begonnene Veröffentlichung zu unterbrechen oder zu entfernen, wenn
- deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt,
- Rechte Dritter verletzt werden können,
- der Inhalt irreführend, diskriminierend, sittenwidrig oder anderweitig rechtswidrig ist,
- der Inhalt dem redaktionellen oder gestalterischen Charakter des jeweiligen Mediums in unzumutbarer Weise widerspricht,
- begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Inhalts bestehen oder
- dem Verlag eine Veröffentlichung aus sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen nicht zugemutet werden kann.
- Dies gilt auch für einzelne Abrufe innerhalb eines Mehrfachabschlusses.
- Der Auftraggeber wird über eine Ablehnung, Unterbrechung oder Entfernung unverzüglich informiert.
- Beruht die Ablehnung auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleiben bereits entstandene oder nicht mehr vermeidbare Kosten des Verlages zahlbar.
9. Lieferung und Beschaffenheit der Werbemittel
- Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und vollständige Lieferung sämtlicher zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Dateien, Druckunterlagen, Links, Beilagen und sonstigen Materialien verantwortlich.
- Die gelieferten Materialien müssen den vereinbarten beziehungsweise in den Mediadaten genannten technischen Anforderungen entsprechen.
- Der Verlag ist nicht verpflichtet, gelieferte Inhalte auf sachliche Richtigkeit, Rechtschreibung, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
- Erkennt der Verlag offensichtlich ungeeignete, unvollständige oder beschädigte Unterlagen, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen und erforderlichenfalls Ersatz oder korrigierte Unterlagen anfordern.
- Verzögert sich die Veröffentlichung aufgrund verspäteter, fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen des Auftraggebers, verlängern oder verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Einhaltung des ursprünglich vorgesehenen Veröffentlichungstermins besteht in diesem Fall nicht.
- Der Verlag gewährleistet bei Printprodukten die im Rahmen des jeweiligen Druckverfahrens übliche Druckqualität auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen.
- Farbabweichungen, insbesondere zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Druckergebnis sowie zwischen unterschiedlichen Ausgabegeräten, stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch bedingt und branchenüblich sind.
10. Rechte an gelieferten Inhalten
- Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche Rechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Nutzung der von ihm gelieferten Inhalte erforderlich sind.
- Dies umfasst insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Nutzungsrechte an Fotografien, Grafiken und Texten sowie gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen abgebildeter oder genannter Personen.
- Der Auftraggeber räumt dem Verlag für die Dauer und den Zweck des jeweiligen Auftrages die erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein, um die gelieferten Inhalte zu bearbeiten, technisch anzupassen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und über die vereinbarten Medien zu verbreiten.
- Soweit dies für die beauftragte Veröffentlichung erforderlich ist, umfasst die Rechteeinräumung auch technisch notwendige Format-, Größen-, Farb- und Dateianpassungen.
- Eine darüber hinausgehende Nutzung durch den Verlag bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Wird der Verlag wegen einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Verlag von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie den erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Voraussetzung ist, dass der Verlag den Auftraggeber unverzüglich über die Inanspruchnahme informiert und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Abwehr der Ansprüche gibt.
11. Besondere Bedingungen für Online-Werbung
- Bei Online-Veröffentlichungen schuldet der Verlag die vereinbarte Bereitstellung beziehungsweise Veröffentlichung des Werbemittels während des vereinbarten Zeitraums oder im vereinbarten Umfang.
- Eine jederzeit vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Webseiten und Online-Angeboten kann technisch nicht gewährleistet werden.
- Vorübergehende Beeinträchtigungen aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Leistungen Dritter stellen keinen Mangel dar, sofern sie nur von unerheblicher Dauer oder Intensität sind.
- Der Verlag haftet nicht dafür, dass Werbemittel beim einzelnen Internetnutzer tatsächlich angezeigt werden, wenn die Anzeige insbesondere durch Browser-Einstellungen, Werbeblocker, Sicherheitssysteme, Netzwerkfilter, technische Einrichtungen des Nutzers oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlages liegende Umstände verhindert wird.
- Soweit Reichweiten, Seitenaufrufe, Einblendungen, Klickzahlen oder vergleichbare Kennzahlen nicht ausdrücklich als verbindliche Leistungsmenge vereinbart wurden, stellen entsprechende Angaben Prognosen, Erfahrungswerte oder statistische Werte dar und sind keine Garantie für einen bestimmten Werbeerfolg.
- Der Verlag übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Verkäufen, Kontakten, Klicks oder sonstigen Reaktionen auf eine Werbemaßnahme.
12. Besondere Bedingungen für Newsletter-Werbung
- Bei Newsletter-Werbung schuldet der Verlag die ordnungsgemäße Einbindung und Versendung der vereinbarten Werbeinhalte an den jeweils vorgesehenen Verteiler.
- Eine erfolgreiche Zustellung an jeden einzelnen Empfänger kann nicht garantiert werden, da die Zustellung insbesondere von Mailservern, Spamfiltern, individuellen Empfängereinstellungen, nicht mehr gültigen E-Mail-Adressen und weiteren technischen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Verlages abhängig ist.
- Angaben zur Anzahl der Newsletter-Empfänger beziehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf den zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Verteilerbestand. Natürliche Schwankungen durch An- und Abmeldungen bleiben vorbehalten.
- Öffnungs-, Klick- oder Reaktionsraten sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Leistungsmerkmale vereinbart wurden.
13. Firmenportraits, Advertorials und redaktionell gestaltete Werbeformen
- Bei Firmenportraits, Advertorials und vergleichbaren Werbeformen kann der Verlag die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte redaktionell und gestalterisch bearbeiten, soweit dies zur Anpassung an das Erscheinungsbild und Format des jeweiligen Mediums erforderlich ist.
- Inhaltliche Änderungen, die über reine sprachliche, technische oder gestalterische Anpassungen hinausgehen, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt, sofern sie nicht bereits durch den Auftrag umfasst sind.
- Gesetzlich oder publizistisch erforderliche Werbekennzeichnungen bleiben vorbehalten.
14. Korrekturabzüge und Freigabe
- Korrektur- oder Probeabzüge werden nur zur Verfügung gestellt, wenn dies vereinbart wurde oder der Verlag dies im Einzelfall für erforderlich hält.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm übermittelte Korrekturabzüge innerhalb der vom Verlag mitgeteilten Frist zu prüfen und Änderungswünsche in Textform mitzuteilen.
- Die Verantwortung für die sachliche und inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber freigegebenen Fassung trägt der Auftraggeber.
- Nach erfolgter Freigabe haftet der Verlag nicht für Fehler, die bereits im freigegebenen Entwurf enthalten waren und bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären.
- Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung, darf der Verlag die Veröffentlichung auf Grundlage des übermittelten Korrekturstandes vornehmen, sofern der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
15. Mängel und Reklamationen
- Bei einem vom Verlag zu vertretenden fehlerhaften, unvollständigen, unleserlichen oder erheblich beeinträchtigten Abdruck beziehungsweise einer entsprechenden fehlerhaften digitalen Veröffentlichung kann der Auftraggeber nach Wahl des Verlages eine angemessene Preisminderung oder eine mangelfreie Ersatzveröffentlichung verlangen.
- Voraussetzung ist, dass der Werbezweck durch den Mangel nicht nur unerheblich beeinträchtigt wurde.
- Schlägt eine Ersatzveröffentlichung fehl oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung beziehungsweise Zugang des Veröffentlichungsnachweises in Textform mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte bei nicht erkennbaren Mängeln bleiben unberührt.
- Bei telefonisch oder mündlich übermittelten Änderungen trägt der Auftraggeber das Risiko von Übermittlungsfehlern, soweit diese nicht vom Verlag vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wesentliche Änderungen sollten daher in Textform bestätigt werden.
16. Haftung
- Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Der Verlag haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verlag auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
- Soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde, richtet sich die Haftung nach dem Inhalt der jeweiligen Garantie.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verlages.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Berechnung von Anzeigenformaten
- Ist bei einer Printanzeige keine bestimmte Größe verbindlich vereinbart, wird die tatsächlich veröffentlichte, der vereinbarten Anzeigenart entsprechende Größe beziehungsweise Höhe zur Berechnung herangezogen.
- Bei digitalen Werbeformen gelten die im Auftrag, Angebot oder in den jeweils gültigen Mediadaten vereinbarten Formate, Laufzeiten oder Leistungsgrößen.
18. Preise und Rechnungsstellung
- Für die Berechnung gelten die im jeweiligen Auftrag oder Angebot vereinbarten Preise. Soweit keine individuelle Preisvereinbarung getroffen wurde, gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise beziehungsweise Mediadaten des Verlages.
- Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Sofern keine Vorauszahlung oder abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung nach Erbringung der vereinbarten Leistung beziehungsweise Veröffentlichung der Anzeige.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung beziehungsweise in der jeweils vereinbarten Preisliste angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
- Skonti werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder in der gültigen Preisliste vorgesehen ist.
19. SEPA-Lastschrift
- Der Auftraggeber kann dem Verlag ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abbuchung sieben Tage nach Rechnungsdatum unter Abzug eines Skontos von 3 %.
- Die Frist für die Vorabinformation über die Belastung des Kontos (Pre-Notification) wird auf fünf Kalendertage verkürzt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.
- Kosten einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Auftraggeber in der tatsächlich entstandenen Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rücklastschrift vom Verlag verursacht wurde.
20. Zahlungsverzug und Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
- Der Verlag ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Durchführung noch nicht veröffentlichter Anzeigen oder Werbemaßnahmen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen zurückzustellen.
- Der Verlag kann für weitere Leistungen Vorauszahlung verlangen, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder nach Vertragsschluss begründete Umstände bekannt werden, die erhebliche Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen.
- Bereits entstandene Ansprüche des Verlages bleiben hiervon unberührt.
21. Veröffentlichungsnachweise
- Der Verlag stellt nach Möglichkeit einen geeigneten Nachweis über die Veröffentlichung zur Verfügung.
- Bei Printanzeigen kann dies insbesondere ein Belegexemplar, ein Seitennachweis oder eine entsprechende Bestätigung sein.
- Bei digitalen Veröffentlichungen können insbesondere ein Link, Screenshot, Versandnachweis oder vergleichbare technische beziehungsweise elektronische Nachweise verwendet werden.
- Ist ein ursprünglicher Veröffentlichungsnachweis später nicht mehr verfügbar, kann der Verlag die erfolgte Veröffentlichung durch eine entsprechende Bestätigung oder vorhandene technische Aufzeichnungen nachweisen.
22. Herstellungskosten und nachträgliche Änderungen
- Kosten für besondere Satz-, Grafik-, Gestaltungs-, Bearbeitungs-, Reproduktions- oder Produktionsleistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Anzeigenpreises sind, werden gesondert berechnet, sofern sie vom Auftraggeber beauftragt oder erforderlich und zuvor mit ihm abgestimmt wurden.
- Gleiches gilt für wesentliche Änderungen einer bereits erstellten oder freigegebenen Anzeige, die der Auftraggeber nachträglich veranlasst.
- Geringfügige technische Anpassungen, die ausschließlich zur ordnungsgemäßen Veröffentlichung erforderlich sind, gelten nicht als gesondert zu vergütende Änderung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
23. Auflagenminderung bei Printprodukten
- Bei einem Mehrfachabschluss kann eine angemessene Preisanpassung wegen einer erheblichen Verringerung der verbreiteten beziehungsweise verkauften Auflage verlangt werden, wenn die für die Preisbildung maßgebliche durchschnittliche Auflage wesentlich unterschritten wird.
- Eine wesentliche Verringerung liegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei einer Auflage bis 100.000 Exemplaren ab einer Verringerung von mindestens 10 % und bei höheren Auflagen ab einer Verringerung von mindestens 5 % vor.
- Ein Anspruch auf Preisanpassung besteht nicht, wenn der Verlag den Auftraggeber rechtzeitig vor Veröffentlichung über die Verringerung informiert hat und der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, den betroffenen Anzeigenabruf ohne zusätzliche Kosten zurückzunehmen.
24. Konkurrenzschutz
Ein Ausschluss von Anzeigen oder Werbemaßnahmen von Mitbewerbern des Auftraggebers innerhalb derselben Ausgabe, auf derselben oder benachbarten Seite, innerhalb derselben Rubrik, Webseite, Newsletter-Ausgabe oder eines vergleichbaren Umfeldes wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
25. Stornierung und Änderungen durch den Auftraggeber
- Die Stornierung eines bereits erteilten Auftrages bedarf der Zustimmung des Verlages, sofern kein gesetzliches oder ausdrücklich vereinbartes Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
- Wird einer Stornierung zugestimmt, kann der Verlag die bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich erbrachten und für den Auftrag nicht anderweitig verwertbaren Leistungen berechnen.
- Gleiches gilt für vom Auftraggeber nach Vertragsschluss veranlasste wesentliche Änderungen des Auftragsumfangs.
- Weitergehende individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen bleiben unberührt.
26. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
- Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und vom Verlag nicht zu vertretende Ereignisse, welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, befreien den Verlag für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
- Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Störungen von Telekommunikations-, Energie- oder IT-Infrastrukturen, Cyberangriffe auf trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen geschützte Systeme sowie Ausfälle wesentlicher externer Dienstleister gehören.
- Der Verlag wird den Auftraggeber über erhebliche Beeinträchtigungen informieren und die Leistung nach Wegfall des Hindernisses nachholen, soweit dies möglich und für beide Vertragsparteien zumutbar ist.
- Dauert das Leistungshindernis so lange an, dass eine spätere Veröffentlichung ihren wirtschaftlichen Zweck erkennbar nicht mehr erfüllen kann, können beide Vertragsparteien den betroffenen Leistungsteil beenden. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
27. Aufbewahrung von Unterlagen und Dateien
- Vom Auftraggeber überlassene physische Druckunterlagen werden nur zurückgesendet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Druckunterlagen, Dateien oder sonstigen Werbemitteln besteht nach Ablauf von drei Monaten nach vollständiger Abwicklung des jeweiligen Auftrages nicht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Der Verlag ist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, nicht mehr benötigte Dateien und Unterlagen zu löschen beziehungsweise zu vernichten.
- Der Auftraggeber ist selbst für die dauerhafte Sicherung seiner Originaldateien und sonstigen Unterlagen verantwortlich.
28. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Verlages nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
- Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
29. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Durchführung der Geschäftsbeziehung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Webseite von architektur-news.
30. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort für die Leistungen des Verlages und für Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verlages.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verlages.
- Der Verlag bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
31. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie nachweisbar getroffen wurden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
