RECHTLICHE HINWEISE

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung und Angebotserbringung von architektur-news Projekt + Design.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge:

1. Unter einem „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man den Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden in einem Druckerzeugnis zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen.

3. Ist im Rahmen eines Anzeigenabschlusses das Recht auf Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt worden, muss der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abgewickelt werden, sofern diese erste Anzeige innerhalb der Frist gemäß Ziffer 2 veröffentlicht wurde.

4. Bei Anzeigenabschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist oder der Frist gemäß Ziffer 2 auch über die ursprünglich vereinbarte
Anzeigenanzahl hinaus zusätzliche Anzeigen abzurufen.

5. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die nicht im Verantwortungsbereich des Verlages liegen, hat der Auftraggeber – unbeschadet sonstiger rechtlicher Verpflichtungen – den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Nachlass und demjenigen, der der tatsächlichen Abnahmemenge entspricht, an den Verlag zu erstatten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Einflussbereich des Verlages zurückzuführen ist.

6. Aufträge für Anzeigen oder Fremdbeilagen, die ausdrücklich nur in bestimmten Ausgaben, Nummern oder an bestimmten Positionen innerhalb des Druckwerks
erscheinen sollen, müssen rechtzeitig beim Verlag eingehen, damit dieser dem Auftraggeber vor Anzeigenschluss mitteilen kann, falls eine Ausführung des Auftrages an der gewünschten Stelle nicht möglich ist.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer Aufmachung nicht klar als solche erkennbar sind, werden vom Verlag deutlich mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – nach einheitlich angewendeten, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Vorschriften verstößt oder eine Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Der Auftraggeber wird über eine Ablehnung unverzüglich informiert.

9. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes sowie einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen verantwortlich. Für erkennbare Mängel oder Beschädigungen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag sichert die übliche Druckqualität im Rahmen der technischen Möglichkeiten der gelieferten Unterlagen zu.

10. Bei teilweisem oder vollständigem fehlerhaften, unleserlichen oder unvollständigen Abdruck der Anzeige besteht Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises oder eine fehlerfreie Ersatzanzeige – jedoch nur, soweit der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Erfolgt keine Korrektur innerhalb einer angemessenen Nachfrist oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, hat der Auftraggeber Anspruch auf Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen.

11. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerung sind auf den vorhersehbaren Schaden und das Anzeigenentgelt beschränkt.
Ausgenommen hiervon sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Verlag, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Gegenüber Kaufleuten ist bei grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden bis maximal zum Anzeigenpreis begrenzt.

12. Reklamationen sind – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung und des Belegs geltend zu machen.

13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Korrektheit der zurückgesendeten Abzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb der gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden.

14. Ist keine besondere Größenangabe vereinbart, wird die tatsächlich gedruckte Höhe, die der Anzeigenart entspricht, zur Berechnung herangezogen.

15. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar, spätestens jedoch 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Preisliste genannten Frist ab Erhalt der Rechnung zu begleichen. Etwaige Skonti für vorzeitige Zahlungen richten sich nach der gültigen Preisliste.

16. Alternativ kann der Auftraggeber ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Die Abbuchung erfolgt 7 Tage nach Rechnungsdatum unter Abzug eines
3%igen Skontos. Die Frist der Vorabinformation (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten infolge von Rücklastschriften gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern die Rücklastschriftnicht vom Verlag verursacht wurde.

17. Bei Zahlungsverzug oder gewährter Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags zurückstellen und Vorauszahlung für weitere Anzeigen verlangen. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, ist der Verlag berechtigt, auch bei laufenden Aufträgen Vorauszahlung oder Ausgleich offener Forderungen zu verlangen.

18. Der Verlag liefert nach Veröffentlichung einen Anzeigenbeleg. Ist ein Beleg nicht mehr verfügbar, gilt eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung als Nachweis.

19. Kosten für die Herstellung von Druckstöcken, Matern und Zeichnungen sowie für wesentliche, vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der ursprünglichen Ausführung trägt der Auftraggeber.

20. Bei einem Mehrfachabschluss kann eine Preisminderung wegen verringerter Auflage nur dann verlangt werden, wenn die durchschnittliche verkaufte Auflage
des Vorjahres unterschritten wird. Die Auflageminderung muss bei Auflagen bis 100.000 Exemplaren mindestens 10 %, bei höheren Auflagen mindestens 5 % betragen. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen, wenn der Verlag rechtzeitig über die Auflagensenkung informiert hat und der Auftraggeber den Vertrag noch vor Anzeigenveröffentlichung hätte widerrufen können.

21. Druckunterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung zurückgesendet. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Auftragsende.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Bei Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz, es sei denn, dieser ist bei Klageerhebung unbekannt oder wurde nach Vertragsabschluss außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes verlegt. In diesem Fall gilt der Sitz des Verlages als Gerichtsstand.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen:
1. Diese und die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber – auch bei künftigen Aufträgen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart werden. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird nur dann zugestimmt, wenn dies schriftlich vom Verlag bestätigt wurde.

2. Neben- oder Zusatzleistungen sowie Vertragsrücktritte werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart und vom Verlag schriftlich bestätigt wurden.

3. Ein Ausschluss von Mitbewerbern innerhalb einer bestimmten Ausgabe oder auf derselben Seite kann nicht zugesichert werden.

4. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlages.

5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag schriftlich anerkannt wurden.